Kurztitel

Haager Prozeßübereinkommen 1954

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

12.04.1957

Text

römisch zwei. Ersuchschreiben

Artikel 8

In Zivil- oder Handelssachen kann sich die Gerichtsbehörde eines Vertragsstaates nach Maßgabe der Vorschriften ihrer Gesetzgebung durch Ersuchschreiben an die zuständige Behörde eines anderen Vertragsstaates mit dem Begehren wenden, daß diese innerhalb ihres Geschäftskreises eine Prozeßhandlung oder andere gerichtliche Handlungen vornehme.