Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gebührengesetz 1957
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
19.03.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GebG
Index
32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Text
II. Abschnitt.römisch zwei. Abschnitt.
Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.
§ 10.Paragraph 10,
Unter Schriften im Sinne des § 1 sind die in den Tarifbestimmungen (§ 14) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sowie sonstigen Anträge und Erledigungen zu verstehen. Unter Schriften im Sinne des Paragraph eins, sind die in den Tarifbestimmungen (Paragraph 14,) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse sowie sonstigen Anträge und Erledigungen zu verstehen.
Im RIS seit
18.03.2025
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025
Gesetzesnummer
10003882
Dokumentnummer
NOR40268795