Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gebührengesetz 1957
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.01.2007
Außerkrafttretensdatum
18.03.2025
Abkürzung
GebG
Index
32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Text
II. Abschnitt.römisch zwei. Abschnitt.
Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.
§ 10.Paragraph 10,
Unter Schriften im Sinne des § 1 sind die in den Tarifbestimmungen (§ 14) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle, Rechnungen und Zeugnisse zu verstehen. Unter Schriften im Sinne des Paragraph eins, sind die in den Tarifbestimmungen (Paragraph 14,) angeführten Eingaben und Beilagen, amtlichen Ausfertigungen, Protokolle, Rechnungen und Zeugnisse zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025
Gesetzesnummer
10003882
Dokumentnummer
NOR40050769