Bundesrecht konsolidiert

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Luftfahrtgesetz § 135

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Luftfahrtgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 253/1957 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2003

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 135

Inkrafttretensdatum

01.09.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004

Abkürzung

LFG

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

D. Untersuchung von Unfällen im zivilen Luftverkehr.

Such- und Rettungsmaßnahmen.

Paragraph 135, (1) Die zusammenfassende Lenkung aller Suchmaßnahmen und die allfällig notwendige Einleitung von Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges (Such- und Rettungsdienst) obliegen der Austro Control GmbH. Das gleiche gilt, wenn ein Unfall anzunehmen ist. Die Leitung und Durchführung der Rettungsmaßnahmen verbleibt bei den gemäß den landesrechtlichen Vorschriften über den Katastrophenschutz bzw. über die Katastrophenhilfe und über das Hilfs- und Rettungswesen zuständigen Stellen und Behörden.

  1. Absatz 2,Die für die Erteilung der Zivilflugplatzbewilligung zuständige Behörde hat für jeden Zivilflugplatz mit Bescheid einen Flugplatzrettungsbereich festzulegen. Bei einem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges innerhalb dieses Flugplatzrettungsbereiches sind die Zivilflugplatzhalter zur raschen und wirksamen Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen verpflichtet. Bei Vorliegen einer Katastrophe verbleibt die Leitung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen bei den nach den diesbezüglichen landesgesetzlichen Bestimmungen zuständigen Behörden und Stellen.
  2. Absatz 3,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat die näheren Vorschriften über den Such- und Rettungsdienst und die Such- und Rettungsmaßnahmen innerhalb des Flugplatzrettungsbereiches nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt durch Verordnung zu erlassen.

Schlagworte

Suchmaßnahme, Suchdienst, Hilfswesen

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2008

Gesetzesnummer

10011306

Dokumentnummer

NOR40044249

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/253/P135/NOR40044249

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