Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 239/1957

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

31.10.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Artikel 1

Allgemeines

  1. Absatz eins,Beide Vertragsstaaten verpflichten sich, den Grenzübergang der Eisenbahnen zu ermöglichen. Sie werden alle Maßnahmen treffen, um ihn zweckmäßig und einfach zu gestalten.
  2. Absatz 2,Zu diesem Zwecke wird der Anschluß- und Übergangsdienst auf den grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken in Gemeinschaftsbahnhöfen oder Betriebswechselbahnhöfen durchgeführt. In den Gemeinschaftsbahnhöfen soll auch die Grenzabfertigung abgewickelt werden.

Schlagworte

Anschlußdienst

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019

Gesetzesnummer

10011301

Dokumentnummer

NOR40005799

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/239/A1/NOR40005799

Navigation im Suchergebnis