(2)Absatz 2,Das Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen in Wien, XIII., Ober-St. Veit, wird der Dienstzulagengruppe I zugewiesen; gemäß § 57 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 wird die Dienstzulage des Leiters dieser Lehranstalt um 15 vH erhöht.Das Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen in Wien, römisch dreizehn., Ober-St. Veit, wird der Dienstzulagengruppe römisch eins zugewiesen; gemäß Paragraph 57, Absatz 4, des Gehaltsgesetzes 1956 wird die Dienstzulage des Leiters dieser Lehranstalt um 15 vH erhöht.