Bundesrecht konsolidiert

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3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz § 1

Kurztitel

3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1957

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

13/01 Staatsvertragsdurchführung

Text

Artikel römisch eins.

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Gegenstand dieses Bundesgesetzes sind Vermögenswerte, die während der deutschen Besetzung Österreichs für Zwecke der Wehrmacht oder der Reichsverteidigung auf Grund von Rechtsgeschäften oder sonstigen Rechtshandlungen durch das Deutsche Reich erworben worden sind.
  2. Absatz 2,Derartige Erwerbungen stellen nur dann eine Entziehung im Sinne der Rückstellungsgesetze dar, wenn im Einzelfall die damals geltenden Gesetze mißbräuchlich angewendet worden sind oder der Eigentümer lediglich auf Grund politischer Verfolgung zur Veräußerung genötigt worden ist.

Schlagworte

deutsches Eigentum

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2025

Gesetzesnummer

10000287

Dokumentnummer

NOR12005548

Alte Dokumentnummer

N11957125640

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/176/P1/NOR12005548

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