Kurztitel

3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1957,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.08.1957

Index

13/01 Staatsvertragsdurchführung

Text

Artikel römisch eins.

Paragraph eins,

  1. Absatz einsGegenstand dieses Bundesgesetzes sind Vermögenswerte, die während der deutschen Besetzung Österreichs für Zwecke der Wehrmacht oder der Reichsverteidigung auf Grund von Rechtsgeschäften oder sonstigen Rechtshandlungen durch das Deutsche Reich erworben worden sind.
  2. Absatz 2Derartige Erwerbungen stellen nur dann eine Entziehung im Sinne der Rückstellungsgesetze dar, wenn im Einzelfall die damals geltenden Gesetze mißbräuchlich angewendet worden sind oder der Eigentümer lediglich auf Grund politischer Verfolgung zur Veräußerung genötigt worden ist.

Schlagworte

deutsches Eigentum

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2025

Gesetzesnummer

10000287

Dokumentnummer

NOR12005548

alte Dokumentnummer

N11957125640