Kurztitel

3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.08.1957

Text

Artikel römisch eins.

Paragraph eins,

  1. Absatz einsGegenstand dieses Bundesgesetzes sind Vermögenswerte, die während der deutschen Besetzung Österreichs für Zwecke der Wehrmacht oder der Reichsverteidigung auf Grund von Rechtsgeschäften oder sonstigen Rechtshandlungen durch das Deutsche Reich erworben worden sind.
  2. Absatz 2Derartige Erwerbungen stellen nur dann eine Entziehung im Sinne der Rückstellungsgesetze dar, wenn im Einzelfall die damals geltenden Gesetze mißbräuchlich angewendet worden sind oder der Eigentümer lediglich auf Grund politischer Verfolgung zur Veräußerung genötigt worden ist.