(4)Absatz 4,Die Bestimmungen der Abs. 2 und 3 finden auf die in den §§ 11, 12, 14, 16, 20, 42, 46 Abs. 1 bis 3, 46b, 56, 74 und im Abschnitt VII der Anlage zu § 32 angeführten Beträge mit der Einschränkung Anwendung, daß die in den §§ 14 und 46b angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1973, die im § 46 Abs. 3 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1976, die in den §§ 16, 74 und im Abschnitt VII der Anlage zu § 32 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978, die in den §§ 11, 42 Abs. 1 und 56 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1981, der im § 20 angeführte Betrag der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983, die in den §§ 12 Abs. 2 und 46 Abs. 1 und 2 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1985 und die in den §§ 12 Abs. 3 und 42 Abs. 3 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1991 vorzunehmenden Anpassung zugrunde zu legen sind.Die Bestimmungen der Absatz 2 und 3 finden auf die in den Paragraphen 11, 12, 14, 16, 20, 42, 46, Absatz eins bis 3, 46 b, 56, 74 und im Abschnitt römisch sieben der Anlage zu Paragraph 32, angeführten Beträge mit der Einschränkung Anwendung, daß die in den Paragraphen 14 und 46 b angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1973, die im Paragraph 46, Absatz 3, angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1976, die in den Paragraphen 16, 74 und im Abschnitt römisch sieben der Anlage zu Paragraph 32, angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978, die in den Paragraphen 11, 42, Absatz eins und 56 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1981, der im Paragraph 20, angeführte Betrag der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983, die in den Paragraphen 12, Absatz 2 und 46 Absatz eins und 2 angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1985 und die in den Paragraphen 12, Absatz 3 und 42 Absatz 3, angeführten Beträge der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1991 vorzunehmenden Anpassung zugrunde zu legen sind.