Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll) Art. 4

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 127/1957

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

09.05.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 4

Die ständigen Vertreter der Mitglieder beim Europarat genießen während der Ausübung ihrer Tätigkeit und auf den Reisen zu und von Konferenzorten die Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen, die diplomatischen Beamten von entsprechendem Rang gewährt werden.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Gesetzesnummer

10000301

Dokumentnummer

NOR12005657

Alte Dokumentnummer

N1195717706S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/127/A4/NOR12005657

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