Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
09.05.1957
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 3
Die Bestimmungen des Artikels 15 des Abkommens finden - unabhängig davon, ob die Beratende Versammlung tagt oder nicht - auf die Vertreter in der Versammlung sowie auf ihre Stellvertreter Anwendung, wenn sie an einer Sitzung eines Ausschusses oder Unterausschusses der Versammlung teilnehmen, sich an den Sitzungsort begeben oder von dort zurückkommen.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012
Gesetzesnummer
10000301
Dokumentnummer
NOR12005656
Alte Dokumentnummer
N1195717705S