Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll) Art. 3

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 127/1957

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

09.05.1957

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 3

Die Bestimmungen des Artikels 15 des Abkommens finden - unabhängig davon, ob die Beratende Versammlung tagt oder nicht - auf die Vertreter in der Versammlung sowie auf ihre Stellvertreter Anwendung, wenn sie an einer Sitzung eines Ausschusses oder Unterausschusses der Versammlung teilnehmen, sich an den Sitzungsort begeben oder von dort zurückkommen.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Gesetzesnummer

10000301

Dokumentnummer

NOR12005656

Alte Dokumentnummer

N1195717705S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1957/127/A3/NOR12005656

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