Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
10.05.1957
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL IARTIKEL römisch eins
Rechtspersönlichkeit
Abschnitt 1.
Die Organisation der Vereinten Nationen besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Fähigkeit,
unbewegliches und bewegliches Eigentum zu erwerben und zu veräußern;
gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Klagslegitimation
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2016
Gesetzesnummer
10000299
Dokumentnummer
NOR12005623
Alte Dokumentnummer
N1195717670S