Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

10.05.1957

Text

ARTIKEL römisch eins

Rechtspersönlichkeit

Abschnitt 1.

Die Organisation der Vereinten Nationen besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Fähigkeit,

  1. Litera a
    Verträge zu schließen;
  2. Litera b
    unbewegliches und bewegliches Eigentum zu erwerben und zu veräußern;
  3. Litera c
    gerichtliche Verfahren einzuleiten.