Bundesrecht konsolidiert

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Schiffahrt - Regelung der Donauschiffahrt § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schiffahrt - Regelung der Donauschiffahrt

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 74/1956

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.01.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

27.01.1955

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1047/1994) wurde eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In der Aufzählung der
Weitergeltung von Verträgen für die Tschechische Republik in BGBl.
III Nr. 123/1997 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik betreffend die Regelung der Donauschiffahrt
StF: BGBl. Nr. 74/1956

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik vereinbaren im Interesse des Handels- und Schiffsverkehres zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt folgendes:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17 am 27. Jänner 1955 in Kraft getreten.

Schlagworte

Handelsverkehr

Gesetzesnummer

10011295

Dokumentnummer

NOR11011560

Alte Dokumentnummer

N9195614222T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/74/P0/NOR11011560

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