Schiffahrt - Regelung der Donauschiffahrt
Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1956,
27.01.1955
31.12.1992
Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) wurde eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In der Aufzählung der
Weitergeltung von Verträgen für die Tschechische Republik in Bundesgesetzblatt
römisch drei Nr. 123 aus 1997, ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik betreffend die Regelung der Donauschiffahrt
StF: BGBl. Nr. 74/1956
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17 am 27. Jänner 1955 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik vereinbaren im Interesse des Handels- und Schiffsverkehres zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt folgendes: