Kurztitel

Schiffahrt - Regelung der Donauschiffahrt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1956,

Inkrafttretensdatum

27.01.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Beachte

Für die Slowakische Republik Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) wurde eine Kopie

des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang

der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als

nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In der Aufzählung der

Weitergeltung von Verträgen für die Tschechische Republik in Bundesgesetzblatt

römisch drei Nr. 123 aus 1997, ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik betreffend die Regelung der Donauschiffahrt

StF: BGBl. Nr. 74/1956

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17 am 27. Jänner 1955 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik vereinbaren im Interesse des Handels- und Schiffsverkehres zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt folgendes: