Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 18
Inkrafttretensdatum
28.06.1956
Außerkrafttretensdatum
Index
39/04 Zollabkommen
Text
Artikel 18
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und allen anderen zur Teilnahme an der Konferenz eingeladenen Staaten Mitteilung machen über:
Die Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte, die er nach Artikel 8 und 9 erhalten hat;
das Datum, an dem dieses Protokoll nach Artikel 10 in Kraft tritt;
die Kündigungen, die er nach Artikel 11 erhalten hat;
das Außerkrafttreten dieses Protokolls nach Artikel 12;
die Mitteilungen, die er nach Artikel 13 erhalten hat;
das Inkrafttreten jeder Änderung nach Artikel 17.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10003869
Dokumentnummer
NOR40063993