Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 10
Inkrafttretensdatum
28.06.1956
Außerkrafttretensdatum
Index
39/04 Zollabkommen
Text
Artikel 10
Dieses Protokoll tritt am neunzigsten Tage nach Hinterlegung der fünften Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft, sofern die Urkunden keinen oder einen nach Artikel 14 angenommenen Vorbehalt enthalten.
Für jeden Staat, der nach dem Tage der gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgten Hinterlegung der fünften Ratifikations- oder Beitrittsurkunde das Protokoll ratifiziert oder diesem beitritt, tritt dieses Protokoll am neunzigsten Tage nach Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft, sofern die Urkunden keinen oder einen nach Artikel 14 angenommenen Vorbehalt enthalten.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10003869
Dokumentnummer
NOR40063985