Bundesrecht konsolidiert

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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 80/1955 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 1/2001

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Unterzeichnungsdatum

05.01.1955

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 80/1955

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die Fragen der gegenseitigen Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze nach Grundsätzen der Menschlichkeit und Billigkeit sowie im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die vertragschließenden Teile folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Ziffer 4, am 1. Feber 1955 in Kraft getreten.

Anmerkung

Die Abschnitte wurden aus dokumentalistischen Gründen wie Artikel
behandelt.

Gesetzesnummer

10005233

Dokumentnummer

NOR11005317

Alte Dokumentnummer

N4195510226W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/80/P0/NOR11005317

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