Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2001,

Inkrafttretensdatum

01.02.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Langtitel

Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. Nr. 80/1955

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 1/2001

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Ziffer 4, am 1. Feber 1955 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die Fragen der gegenseitigen Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze nach Grundsätzen der Menschlichkeit und Billigkeit sowie im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die vertragschließenden Teile folgendes vereinbart: