Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2001,
01.02.1955
31.12.2000
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 80/1955
idF:
BGBl. III Nr. 1/2001
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Ziffer 4, am 1. Feber 1955 in Kraft getreten.
In der Absicht, die Fragen der gegenseitigen Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze nach Grundsätzen der Menschlichkeit und Billigkeit sowie im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die vertragschließenden Teile folgendes vereinbart: