Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Belgien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 41/1955

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.01.1955

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.01.1955

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Belgien
StF: BGBl. Nr. 41/1955

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die belgische Regierung haben in der Erwägung,

daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,

daß es ratsam ist, die internationalen Luftverkehrslinien sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und

daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches die internationalen Luftverkehrslinien zwischen dem österreichischen und belgischen Staatsgebiet und darüber hinausgehend regelt,

zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde gemäß seinem Artikel römisch zwölf durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom Tag der Unterzeichnung, demnach mit 7. Jänner 1955, in Kraft gesetzt.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2000

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2019

Gesetzesnummer

10011287

Dokumentnummer

NOR11011552

Alte Dokumentnummer

N9195514123T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/41/P0/NOR11011552

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