Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1955,

Typ

Vertrag – Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

07.01.1955

Unterzeichnungsdatum

07.01.1955

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Belgien

StF: BGBl. Nr. 41/1955

Änderung

BGBl. Nr. 93/1956

BGBl. Nr. 56/1964

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde gemäß seinem Artikel römisch XII durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom Tag der Unterzeichnung, demnach mit 7. Jänner 1955, in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die belgische Regierung haben in der Erwägung,

daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,

daß es ratsam ist, die internationalen Luftverkehrslinien sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und

daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches die internationalen Luftverkehrslinien zwischen dem österreichischen und belgischen Staatsgebiet und darüber hinausgehend regelt,

zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche folgendes vereinbart haben:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2000

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2019

Gesetzesnummer

10011287

Dokumentnummer

NOR11011552

alte Dokumentnummer

N9195514123T