Luftverkehrsabkommen (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1955,
Vertrag – Belgien
Paragraph 0
07.01.1955
07.01.1955
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Belgien
StF: BGBl. Nr. 41/1955
BGBl. Nr. 93/1956
BGBl. Nr. 56/1964
Deutsch, Französisch
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde gemäß seinem Artikel römisch XII durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom Tag der Unterzeichnung, demnach mit 7. Jänner 1955, in Kraft gesetzt.
Die österreichische Bundesregierung und die belgische Regierung haben in der Erwägung,
daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,
daß es ratsam ist, die internationalen Luftverkehrslinien sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und
daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches die internationalen Luftverkehrslinien zwischen dem österreichischen und belgischen Staatsgebiet und darüber hinausgehend regelt,
zu diesem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche folgendes vereinbart haben:
Erfassungsstichtag: 1.1.2000
e-rk3
20.08.2019
10011287
NOR11011552
N9195514123T