Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Ungarn sind übereingekommen, die Donauschiffahrt im Interesse des Handels- und Schiffsverkehrs zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt durch ein Abkommen zu regeln.
Zu diesem Zwecke hat
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
zu ihren Bevollmächtigten ernannt.
Nachdem die Bevollmächtigten ihre Vollmachten ausgetauscht und für richtig befunden haben, sind sie in folgenden Bestimmungen übereingekommen: