Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik,
von dem gleichen Wunsche beseelt, die Zusammenarbeit ihrer beiden Staaten auf dem Gebiete der Kultur, der Erziehung, sowie der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu entwickeln,
überzeugt, daß die Vertiefung der gegenseitigen Kenntnis der Zivilisation und des Geisteslebens der beiden Völker sowie die weitere Verstärkung des traditionellen Kulturaustausches zwischen den beiden Ländern sich im gemeinsamen Friedensinteresse besonders günstig auswirken werde,
haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein Kulturübereinkommen zu vereinbaren, welches in Anbetracht der gegebenen geänderten Beziehungen den Vertrag vom 2. Februar 1935 ersetzen soll und sie haben ernannt zu ihren Bevollmächtigten:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Anerkennung ihrer in gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: