Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Luxemburg) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 154/1953

Typ

Vertrag – Luxemburg

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1953

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.10.1952

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg
StF: BGBl. Nr. 154/1953 idF BGBl. Nr. 104/1954 (DFB)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg haben in der Erwägung,

daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,

daß es ratsam ist, die regelmäßigen Flugverbindungen sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und

daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches regelmäßige, das österreichische und das luxemburgische Gebiet verbindende und über diese Gebiete hinausführende Flugverbindungen regelt,

zu letzterem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche Folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 20. August 1953 gemäß seinem Artikel römisch zwölf mit Wirksamkeit vom 1. September 1953 in Kraft gesetzt.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2000

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019

Gesetzesnummer

10011276

Dokumentnummer

NOR11011541

Alte Dokumentnummer

N9195314121T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1953/154/P0/NOR11011541

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