Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1953,

Typ

Vertrag – Luxemburg

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1953

Unterzeichnungsdatum

13.10.1952

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg

StF: BGBl. Nr. 154/1953 idF BGBl. Nr. 104/1954 (DFB)

Änderung

BGBl. Nr. 94/1956

BGBl. Nr. 23/1971

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 20. August 1953 gemäß seinem Artikel römisch XII mit Wirksamkeit vom 1. September 1953 in Kraft gesetzt.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg haben in der Erwägung,

daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,

daß es ratsam ist, die regelmäßigen Flugverbindungen sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und

daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches regelmäßige, das österreichische und das luxemburgische Gebiet verbindende und über diese Gebiete hinausführende Flugverbindungen regelt,

zu letzterem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche Folgendes vereinbart haben:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2000

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019

Gesetzesnummer

10011276

Dokumentnummer

NOR11011541

alte Dokumentnummer

N9195314121T