Luftverkehrsabkommen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1953,
Vertrag – Luxemburg
Paragraph 0
01.09.1953
13.10.1952
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg
StF: BGBl. Nr. 154/1953 idF BGBl. Nr. 104/1954 (DFB)
BGBl. Nr. 94/1956
BGBl. Nr. 23/1971
Deutsch, Französisch
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 20. August 1953 gemäß seinem Artikel römisch XII mit Wirksamkeit vom 1. September 1953 in Kraft gesetzt.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg haben in der Erwägung,
daß sich die durch die erwerbsmäßige Luftfahrt gebotenen Verkehrsmöglichkeiten erheblich erweitert haben,
daß es ratsam ist, die regelmäßigen Flugverbindungen sicher und planmäßig einzurichten sowie die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiete weitgehendst vorwärtszutragen, und
daß sich der Abschluß eines Abkommens rechtfertigt, welches regelmäßige, das österreichische und das luxemburgische Gebiet verbindende und über diese Gebiete hinausführende Flugverbindungen regelt,
zu letzterem Zwecke ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter ernannt, welche Folgendes vereinbart haben:
Erfassungsstichtag: 1.1.2000
e-rk3
09.07.2019
10011276
NOR11011541
N9195314121T