Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien) Art. 1

Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 27/1952

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

15.11.1951

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

römisch eins.

Belgische Staatsangehörige können sich nach Österreich begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen, vorausgesetzt, daß sie im Besitze eines gültigen Reisepasses sind.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

10005229

Dokumentnummer

NOR12058566

Alte Dokumentnummer

N4195212768I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1952/27/A1/NOR12058566

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