Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1952,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

15.11.1951

Text

römisch eins.

Belgische Staatsangehörige können sich nach Österreich begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen, vorausgesetzt, daß sie im Besitze eines gültigen Reisepasses sind.