Anmerkung
Zu Abs. 1: Nunmehr ADV-C/Cg-Register. Das bisherige C-Register GeoForm Nr. 83 und das bisherige Cg-Register GeoForm Nr. 84 sind seit Umstellung auf ADV gegenstandslos.
Bei den Gerichtshöfen wurden die Streitregister ADV-Cga (Arbeitsrechtssachen) und ADV-Cgs (Sozialrechtssachen) mit Erlaß BMJ 29.9.1986 JABl. 52 neu eingeführt.
Zu Abs. 1: 1. Gegenstandslos im Hinblick auf Klagen in Bagatellsachen wegen Aufhebung der Bestimmungen über das Bagatellverfahren durch Art. IV Z 75,
BGBl. Nr. 135/1983.
Zu Abs. 1: 2. Gegenstandslos infolge der Aufhebung der 5. DVEheG durch Art. IV
BGBl. Nr. 1983/566Zu Abs. 1: 3. Gegenstandslos im Hinblick auf die Zuständigkeitsverschiebung in Arbeits- und Sozialrechtssachen auf die Gerichtshöfe erster Instanz.
Zu Abs. 1: 4. Gegenstandslos zufolge Wegfalls der §§ 388 und 389 Geo.
Zu Abs. 4: Gegenstandslos, siehe Anmerkung zu § 385 Abs. 1 Z 3 Geo.
Zu Abs. 5: Gegenstandslos, siehe Anmerkung zu § 385 Abs. 1 Z 3 Geo.
Im RIS seit
16.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015