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Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz § 11

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 496/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Abkürzung

Geo.

Index

14/02 Gerichtsorganisation
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Beachte

Zu Abs. 1 Z 6: An die Stelle der staatsanwaltschaftlichen Funktionen
sind durch § 4 des Staatsanwaltschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 164/1986,
jetzt die Bezirksanwälte getreten.
Zu Abs. 1 Z 8: Dem 2. Satzteil (betr. Listen der Ausgleichsverwalter
und Gebahrungsprüfer) wurde materiell derogiert durch Art. XI § 4
BG, BGBl. Nr. 370/1982.
Zu Abs. 1 Z 14: den Worten ,,Zehr- und Ganggelder`` wurde
materiell derogiert durch das BG, BGBl. Nr. 413/1975; stattdessen
nun mehr richtig ,,Vollzugs- und Weggebühren``.
Zu Abs. 1 Z 24: materiell derogiert durch § 39 BG, BGBl. Nr.
11/1975.
Zu Abs. 1 Z 29: materiell derogiert zufolge Aufhebung der §§ 7, 9 und
14 EheG, dRGBl. I S 807/1938, durch Art. II Z 1 BG, BGBl. Nr.
566/1983, und der §§ 3, 5 und 7 der 1. DVzEheG, dRGBl. I S 923/1938,
durch Art. III Z 2 BG, BGBl. Nr. 566/1983.

Text

Paragraph 11, Justizverwaltungssachen.

  1. Absatz eins,Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefaßt:
    1. Ziffer eins
      allgemeine Weisungen Verfügungen und Belehrungen (Paragraph 518,);
    2. Ziffer 2
      Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
    3. Ziffer 3
      Angelegenheiten der Gerichtsorganisation;
    4. Ziffer 4
      Personalangelegenheiten der Richter, Beamten im richterlichen Vorbereitungsdienst, Rechtspfleger, sonstigen Beamten und provisorischen Beamten und der in der Gerichtspraxis stehenden Personen (Rechtspraktikanten); Zulagen, Prämien, einmalige Belohnungen, Bezugsvorschüsse und Geldaushilfen, das Amtskleid betreffende Angelegenheiten sowie Besetzungsvorschläge;
    5. Ziffer 5
      Personalangelegenheiten der fachmännischen Laienrichter und Beisitzer, der Verteidiger in Strafsachen, Gerichtsärzte, Gefangenhausseelsorger, Gefangenhauslehrer, ständig beeideten Dolmetsche und Sachverständigen, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
    6. Ziffer 6
      Personalangelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Funktionäre und der Vertragsbediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen;
    7. Ziffer 7
      Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn- Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Amtstage, Zusammensetzung von Kommissionen;
    8. Ziffer 8
      Ergänzung, Richtigstellung und Neuanlegung des Zwangsverwalterverzeichnisses sowie der Listen der Ausgleichsverwalter und Gebarungsprüfer;
    9. Ziffer 9
      Prüfungssachen aller Art, Unterrichtskurse, Vorbereitungsdienst der Richteramtsanwärter, Beamten und provisorischen Beamten;
    10. Ziffer 10
      Anstellungsausgleich;
    11. Ziffer 11
      Dienststrafsachen;
    12. Ziffer 12
      Versetzung in den Ruhestand, Bemessung der Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Todfallsbeiträge und außerordentliche Versorgungsgenüsse;
    13. Ziffer 13
      Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter) und Notare (Notariatskandidaten), Entgegennahme und Aufbewahrung von Generalvollmachten;
    14. Ziffer 14
      Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung; Reisegebühren, Zehr- und Ganggelder;
    15. Ziffer 15
      Unterbringung der Ämter und Gefangenhäuser, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
    16. Ziffer 16
      Angelegenheiten der Gefangenhäuser und der Gefangenen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Dienststrafsache (Ziffer 11,) behandelt werden, die mit Strafortsänderungen zusammenhängenden Geschäfte der Gerichtsvorsteher (Paragraph 501, Absatz 3,);
    17. Ziffer 17
      Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
    18. Ziffer 18
      Bildung der Geschwornen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschwornen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen und der Kommissionen für die Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige;
    19. Ziffer 19
      Grundbuchsanlegung und -ergänzung im allgemeinen;
    20. Ziffer 20
      allgemeine Anordnungen über die Einbringung der gerichtlichen Gebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände;
    21. Ziffer 21
      Amtsbücherei;
    22. Ziffer 22
      Archivwesen und Aktenvernichtung;
    23. Ziffer 23
      wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
    24. Ziffer 24
      Stiftungssachen;
    25. Ziffer 25
      Auslandssachen, Über- und Zwischenbeglaubigungen;
    26. Ziffer 26
      erweiterter Wirkungskreis der Geschäftsstelle;
    27. Ziffer 27
      Entbindung vom Amtsgeheimnis; Verwaltungsstrafsachen;
    28. Ziffer 28
      Ersuchen von Gerichten oder sonstigen Stellen um Amtshilfe;
    29. Ziffer 29
      Befreiungen nach dem Ehegesetz;
    30. Ziffer 30
      Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
    31. Ziffer 31
      Behandlung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz und von Ansprüchen auf Entschädigung wegen Untersuchungshaft oder ungerechtfertigter Verurteilung, soweit sie im Verwaltungsverfahren zu erledigen sind;
    32. Ziffer 32
      Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
    33. Ziffer 33
      Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlaß;
    Stempel- und Rechtsgebühren.
  2. Absatz 2,Alle sonstigen Justizverwaltungssachen sind unter den Geschäftsgruppen zu behandeln, denen sie ihrem Wesen nach nahekommen oder unter denen sie nach der bisherigen Übung behandelt wurden. Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, daß nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
  3. Absatz 3,Die Bestimmungen der Absatz eins und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (Paragraph 520,) oder Akten über Dienststrafsachen (Paragraph 519,) gehören.

Anmerkung

Zu Abs. 1 Z 15 und 16: Nach StVG, BGBl. Nr. 144/1969, jetzt
,,Gefangenenhäuser``.
Zu Abs. 1 Z 15, 16, 32 und Abs. 2: Der Ausdruck ,,Gerichtsvorsteher``
ist durch § 65 RDG., BGBl. Nr. 305/1961, überholt; stattdessen
richtig ,,Vorsteher des Bezirksgerichtes``.
Zu Abs. 1 Z 18: Jetzt ,,Geschworene``, siehe Geschworenen- und
Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256/1990; Siehe § 18 StVG, BGBl. Nr.
144/1969.
Zu Abs. 1 Z 26: Der ,,erweiterte Wirkungskreis der Geschäftsstelle``
ist jetzt ersetzt durch die Einrichtung des Rechtspflegers
(BGBl. Nr. 560/1985).
Zu Abs. 1 Z 31: Nach dem StEG, BGBl. Nr. 270/1969, jetzt
Ersatzansprüche wegen strafgerichtlicher Anhaltung oder Verurteilung.

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2013

Gesetzesnummer

10000240

Dokumentnummer

NOR40026187

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1951/264/P11/NOR40026187

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