Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
30.03.1950
Außerkrafttretensdatum
Index
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Text
Die Frist für die Anmeldung der Rückstellungsansprüche nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz wird bis 30. Juni 1950 verlängert.
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2011
Gesetzesnummer
20000704
Dokumentnummer
NOR40008076