Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1951
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Rechtspersönlichkeit
Abschnitt 3
Die Spezialorganisationen besitzen Rechtspersönlichkeit. Sie haben die Fähigkeit:
Unbewegliches und bewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen.
Gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Schlagworte
Prozeßführung, Klagerecht
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Gesetzesnummer
10000234
Dokumentnummer
NOR12003822
Alte Dokumentnummer
N1195016082S