Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verwaltungsstrafgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 42
Inkrafttretensdatum
01.09.1950
Außerkrafttretensdatum
31.01.1991
Abkürzung
VStG 1950
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Text
§ 42. (1) Die Aufforderung nach § 40 Abs. 2 hat zu enthalten:Paragraph 42, (1) Die Aufforderung nach Paragraph 40, Absatz 2, hat zu enthalten:
die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat sowie die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift;
Die Aufforderung, sich entweder binnen der gesetzten Frist schriftlich oder an dem zur Vernehmung bestimmten Zeitpunkt mündlich zu rechtfertigen und die der Verteidigung dienlichen Tatsachen und Beweismittel der Behörde bekanntzugeben, widrigenfalls die Behörde das Strafverfahren ohne seine Anhörung durchführen werde.
(2)Absatz 2,Diese Aufforderung ist zu eigenen Handen zuzustellen.
Schlagworte
Ladung, Rechtfertigung
Gesetzesnummer
10005220
Dokumentnummer
NOR12058371
Alte Dokumentnummer
N4195011178P