Kurztitel

Verwaltungsstrafgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1950, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 42

Inkrafttretensdatum

01.09.1950

Außerkrafttretensdatum

31.01.1991

Text

Paragraph 42, (1) Die Aufforderung nach Paragraph 40, Absatz 2, hat zu enthalten:

  1. Litera a
    die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat sowie die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift;
  2. Litera b
    Die Aufforderung, sich entweder binnen der gesetzten Frist schriftlich oder an dem zur Vernehmung bestimmten Zeitpunkt mündlich zu rechtfertigen und die der Verteidigung dienlichen Tatsachen und Beweismittel der Behörde bekanntzugeben, widrigenfalls die Behörde das Strafverfahren ohne seine Anhörung durchführen werde.
  1. Absatz 2,Diese Aufforderung ist zu eigenen Handen zuzustellen.