Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Maß- und Eichgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 19
Inkrafttretensdatum
14.04.1973
Außerkrafttretensdatum
24.04.1992
Abkürzung
MEG
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
Abschnitt B
Überwachungspflicht
§ 19.Paragraph 19,
Schankgefäße und Flaschen außer Korbflaschen sind nicht eichpflichtig, sie unterliegen jedoch den Bestimmungen der §§ 20 bis 24, deren Einhaltung durch die Eichbehörde überwacht wird. Schankgefäße und Flaschen außer Korbflaschen sind nicht eichpflichtig, sie unterliegen jedoch den Bestimmungen der Paragraphen 20 bis 24, deren Einhaltung durch die Eichbehörde überwacht wird.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2024
Gesetzesnummer
10011268
Dokumentnummer
NOR12145319
Alte Dokumentnummer
N9195016619J