(5)Absatz 5,Die Bestimmungen des Abs. 1 finden für die in § 6 Abs. 1 Z. 1 lit. d und § 7 Abs. 1 angeführten Patente und Gebrauchsmuster sowie für die im § 8 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 angeführten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen keine Anwendung.Die Bestimmungen des Absatz eins, finden für die in Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, Litera d und Paragraph 7, Absatz eins, angeführten Patente und Gebrauchsmuster sowie für die im Paragraph 8, Absatz eins, Litera b und Absatz 2, angeführten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen keine Anwendung.