Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1950
Außerkrafttretensdatum
Index
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Text
Die Frist für die Anmeldung der Rückstellungsansprüche nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz wird bis 31. März 1950 verlängert.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2011
Gesetzesnummer
20000703
Dokumentnummer
NOR40008077