Nachdem das am 9. November 1948 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Italien abgeschlossene Übereinkommen zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 1. Juni 1949.