Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1949,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

10.05.1949

Unterzeichnungsdatum

09.11.1948

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Italien zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet.

StF: BGBl. Nr. 227/1949 (NR: GP V RV 782 AB 792 S. 103. BR: S. 39.)

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 9. November 1948 zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Italien abgeschlossene Übereinkommen zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 1. Juni 1949.

Ratifikationstext

Auf Grund dieses Notenwechsels vom 6. Mai 1949 ist das zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung am 9. November 1948 abgeschlossene Übereinkommen zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet am 10. Mai 1949 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die Bestimmungen des Paragraph 3,, Punkt c, des am 5. September 1946 in Paris unterzeichneten österreichisch-italienischen Abkommens betreffend den Personen- und Güterstraßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet zu verwirklichen, haben die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

10011256

Dokumentnummer

NOR11011521

alte Dokumentnummer

N9194913822T