(2)Absatz 2,Die Bestimmungen des § 6, Abs. (1), (2) und (5), sowie der §§ 7 und 8 des Ersten Rückgabegesetzes sind anzuwenden.Die Bestimmungen des Paragraph 6,, Abs. (1), (2) und (5), sowie der Paragraphen 7 und 8 des Ersten Rückgabegesetzes sind anzuwenden.