Bundesrecht konsolidiert

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Zweites Rückgabegesetz § 2

Kurztitel

Zweites Rückgabegesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 165/1949

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

14.08.1949

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph 2,

Der Räumungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn

  1. Litera a
    die Ausübung des Bestandrechtes im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung auch unabhängig von den im Paragraph eins, angeführten Maßnahmen geendet hätte oder
  2. Litera b
    der Bestandgegenstand im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung zum überwiegenden Teil untervermietet war, es sei denn, daß eine demokratische Organisation (Paragraph eins,) der Untermieter war, oder
  3. Litera c
    der Bestandgegenstand am 1. Jänner 1949 und am Tage der Geltendmachung des Anspruches zum überwiegenden Teil Wohnzwecken gedient hat.

Im RIS seit

14.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2018

Gesetzesnummer

20010373

Dokumentnummer

NOR40209175

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1949/165/P2/NOR40209175

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