Kurztitel

Zweites Rückgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1949,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

14.08.1949

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph 2,

Der Räumungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn

  1. Litera a
    die Ausübung des Bestandrechtes im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung auch unabhängig von den im Paragraph eins, angeführten Maßnahmen geendet hätte oder
  2. Litera b
    der Bestandgegenstand im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung zum überwiegenden Teil untervermietet war, es sei denn, daß eine demokratische Organisation (Paragraph eins,) der Untermieter war, oder
  3. Litera c
    der Bestandgegenstand am 1. Jänner 1949 und am Tage der Geltendmachung des Anspruches zum überwiegenden Teil Wohnzwecken gedient hat.

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2018

Gesetzesnummer

20010373

Dokumentnummer

NOR40209175