Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
07.07.1973
Außerkrafttretensdatum
09.08.2002
Abkürzung
VBG
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Entlohnungsgruppen und Dienstzweige
§ 9. Die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsschemas und in ihnen in die Entlohnungsgruppen und Dienstzweige - vor allem die erforderliche Vorbildung und Ausbildung - sind nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse durch Verordnung der Bundesregierung festzustellen. Paragraph 9, Die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsschemas und in ihnen in die Entlohnungsgruppen und Dienstzweige - vor allem die erforderliche Vorbildung und Ausbildung - sind nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse durch Verordnung der Bundesregierung festzustellen.
Schlagworte
Anstellungserfordernisse
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR12096522
Alte Dokumentnummer
N61973106150