Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.07.1948
Außerkrafttretensdatum
31.12.1998
Abkürzung
VBG
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Versetzung
§ 6. Der Vertragsbedienstete kann von Amts wegen an einen anderen Dienstort versetzt werden. Hiebei ist unter Wahrung der dienstlichen Interessen und mit Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Bediensteten eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren. Paragraph 6, Der Vertragsbedienstete kann von Amts wegen an einen anderen Dienstort versetzt werden. Hiebei ist unter Wahrung der dienstlichen Interessen und mit Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Bediensteten eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR12092799
Alte Dokumentnummer
N61948100490