Pfandrechte für Beträge, die für notwendige oder nützliche Aufwendungen oder zugunsten des Eigentümers oder seiner nahen Angehörigen (§ 32 Insolvenzordnung) verwendet worden sind, sowie darauf eingetragene Rechte,Pfandrechte für Beträge, die für notwendige oder nützliche Aufwendungen oder zugunsten des Eigentümers oder seiner nahen Angehörigen (Paragraph 32, Insolvenzordnung) verwendet worden sind, sowie darauf eingetragene Rechte,