Bundesrecht konsolidiert

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Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen Art. 1

Kurztitel

Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 264/1947

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

31.12.1947

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Für die Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungskommissionen, Rückstellungsoberkommissionen, Rückgabekommissionen und Rückgabeoberkommissionen gelten sinngemäß die Vorschriften über die Entschädigung der Beisitzer bei den Arbeitsgerichten.

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2011

Gesetzesnummer

20000699

Dokumentnummer

NOR40008030

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1947/264/A1/NOR40008030

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