Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen
Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1947,
Artikel eins
31.12.1947
Für die Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungskommissionen, Rückstellungsoberkommissionen, Rückgabekommissionen und Rückgabeoberkommissionen gelten sinngemäß die Vorschriften über die Entschädigung der Beisitzer bei den Arbeitsgerichten.