Kurztitel

Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungs- und Rückgabekommissionen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1947,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

31.12.1947

Text

Für die Entschädigung der Beisitzer der Rückstellungskommissionen, Rückstellungsoberkommissionen, Rückgabekommissionen und Rückgabeoberkommissionen gelten sinngemäß die Vorschriften über die Entschädigung der Beisitzer bei den Arbeitsgerichten.