Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik:
von dem gleichen Wunsch beseelt, die Zusammenarbeit ihrer beiden Staaten auf dem Gebiet der Bildung, der Erziehung und des Hochschulwesens sowie der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu entwickeln,
haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Kulturübereinkommen abzuschließen, um unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse, das zwischen dem Bundesstaat Österreich und der Französischen Republik am 2. April 1936 zustande gekommene Übereinkommen zu ergänzen,
und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: