Bundesrecht konsolidiert

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Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte § 1

Kurztitel

Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1947

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1947

Außerkrafttretensdatum

Index

20/02 Familienrecht

Text

Paragraph eins,

Den in der Zeit vom 10. April 1945 bis zum Ablauf eines Monates nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vor Funktionären der Besatzungsmächte in Österreich gemäß den Bestimmungen ihres Landesrechtes über die Form der Eheschließung geschlossenen Ehen kommen vom Zeitpunkte der Eheschließung an die Wirkungen einer vor dem Standesamte gemäß den Paragraphen 15, ff. des Ehegesetzes geschlossenen Ehe zu.

Anmerkung

Zur Wirksamkeit von Eheschließungen in der Zeit vom 1.4.1945 bis 29.6.1945 vor nicht zuständigen weltlichen Behörden oder vor
Funktionären der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften siehe auch BG StGBl. Nr. 31/1945.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

10001889

Dokumentnummer

NOR12025022

Alte Dokumentnummer

N2194710319S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1947/117/P1/NOR12025022

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