Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte
Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1947,
BG
Paragraph eins
01.07.1947
20/02 Familienrecht
Den in der Zeit vom 10. April 1945 bis zum Ablauf eines Monates nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vor Funktionären der Besatzungsmächte in Österreich gemäß den Bestimmungen ihres Landesrechtes über die Form der Eheschließung geschlossenen Ehen kommen vom Zeitpunkte der Eheschließung an die Wirkungen einer vor dem Standesamte gemäß den Paragraphen 15, ff. des Ehegesetzes geschlossenen Ehe zu.
Zur Wirksamkeit von Eheschließungen in der Zeit vom 1.4.1945 bis 29.6.1945 vor nicht zuständigen weltlichen Behörden oder vor
Funktionären der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften siehe auch BG StGBl. Nr. 31 aus 1945,.
11.03.2025
10001889
NOR12025022
N2194710319S