den Behörden und gesetzgebenden Körperschaften ihres Wirkungsbereiches Berichte, Gutachten und Vorschläge zu erstatten über die Bedürfnisse der Unternehmungen der Wirtschaft sowie über alle Angelegenheiten, die die Regelung der Arbeitsverhältnisse, den Arbeiterschutz, die Sozialversicherung, den Arbeitsmarkt, die Wohnungsfürsorge, die Volksernährung und die Volksbildung betreffen und die Interessen der Wirtschaft berühren;